AGB
AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltung
Für alle Lieferungen und Leistungen sowie für Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen gelten die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sie nicht für jeden Einzelfall erneut ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen der Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, selbst wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
II. Angebote und Auftragsannahme
1.) Alle Angebote sind freibleibend. Mündliche und telefonische Angebote sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich. Wir behalten uns vor, den uns erteilten Auftrag schriftlich zu bestätigen. In diesem Fall gilt der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere Bestellungsannahme zustande, mit deren Empfang der Kunde die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anerkennt und zwar auch für alle zukünftigen Geschäfte.
Irrtum vorbehalten.
2.) Wir sind nicht zur Annahme von Anschlußbestellungen verpflichtet und nicht an die Preise gebunden, die bei einer vorhergehenden Bestellung vereinbart wurden.
3.) Der Mindestbestellwert beträgt 20,00 EUR Warenwert.
III. Fracht, Verpackung, Transport und Gefahr
1.) Bei Lieferungen nach nationalen und internationalen Normen oder Bedingungen müssen diese jeweils ausdrücklich vereinbart werden.
2.) Ohne Vorschrift des Kunden werden Versandweg und Versandart nach bestem Wissen und Gewissen gewählt.
IV. Preise
1.) Die mit uns vereinbarten Preise sind aufgrund der derzeitigen Kosten kalkuliert. Preisberichtigungen bleiben vorbehalten, sofern sich die Kostenlage ändert.
V. Zahlung
Wenn auf Rechnungen nichts anderes vermerkt ist, gilt für den Endkunden folgendes:
- Wir liefern grundsätzlich per Nachnahme und Vorkasse. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
VI. Liefertermine
1.) Haben wir dem Besteller verbindliche Liefertermine zugesagt, ist dieser nur berechtigt, bei Nichteinhaltung des Termines, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er uns zuvor eine Nachfrist von mindestens 10 Werktagen gesetzt hat. Ein Rücktritt scheidet aus, wenn die Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt entstanden ist, weil der Besteller ihm obliegende Handlungen nicht rechtzeitig vorgenommen hat.
2.) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
3.) Wir sind zu vorfristigen und Teillieferungen berechtigt. In diesem Fall können wir bei Auslieferung getrennt berechnen.
4.) Krieg, Betriebsstörung, Rohstoffmangel, Verkehrsstörung, Streik, Verfügungen von hoher Hand,
sowie alle Fälle höherer Gewalt, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Ferner berechtigen uns derartige Ereignisse, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Kunden ein Recht auf Schadensersatz zusteht.
Wenn wir vom Vertrag nicht zurückgetreten sind, so bleibt der Kunde trotz verspäteter Lieferung zur Abnahme verpflichtet. Dies gilt auch für Lieferverzögerungen, die ohne unser Verschulden durch
Dritte verursacht werden.
VII. Mängelrügen
1.) Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung unter Bezeichnung der Mängel geltend gemacht werden. Eine Mängelhaftung besteht nur dann, wenn uns Gelegenheit zur Überprüfung gegeben wird und an den beanstandeten Gegenständen ohne unsere Zustimmung keine Veränderungen vorgenommen worden sind. Transportschäden sind keine Mängel.
Beanstandungen berechtigen in keinem Fall den Kunden zu Schadensersatzforderungen, Wandlungen, Minderungen oder zum Rücktritt vom Vertrag.
2.) Die kostenlose Ersatzleistung berechtigter Mängel erfolgt nur für die Beseitigung der Mängel bis
zur Höhe des Rechnungsbetrages. Schadensersatzpflicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden darüber hinaus, sowie evtl. Verzugsstrafen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3.) Ausschuß und Fehlmengen bei Kleinteilen bis zu 5% des Auftragsvolumens berechtigen nicht zu
Mängelansprüchen. Ein höherer Prozentsatz ist vom Besteller nachzuweisen. Branchenübliche bzw. materialbedingte technische Toleranzen bleiben vorbehalten.
4.) Haftung (Freizeichnungsklausel) Ansprüche des Käufers bzw. Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht Liefergegenstand selbst, sondern nur mittelbar durch diesen entstanden sind, werden in keinem Fall anerkannt.
VIII. Sicherungseigentum und Forderungsabtretung
1.) Erhält der Besteller die von uns produzierten bzw. von uns bearbeiteten Gegenstände, bevor er unsere Rechnug erfüllt hat, so überträgt er uns das Eigentum an diesen Gegenständen zur Sicherung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen.
Wir nehmen die Eigentumsübertragung schon heute an und vereinbaren zugleich mit dem Besteller, daß dieser die sicherungsweise übereigneten Gegenstände weiterhin nutzen und im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern kann. Die aufgrund einer Veräußerung entstehende Forderung tritt der Besteller hiermit ab.
Wir nehmen die Abtretung schon heute an. Auf unser Verlangen hat der Besteller den Drittschuldner
und die Höhe seiner Verbindlichkeiten mitzuteilen. Wir ermächtigen den Besteller insoweit und solange zur Einziehung der Forderungen, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
2.) Werden die in unserem Sicherungseigentum stehenden Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Materialien verbunden, so steht uns nach dem wertmäßigen Verhältnis Miteigentum an der neuen Sache zu. Bei der Veräußerung der neuen Sache erwerben wir die anteilmäßige Forderung, die dem Besteller gegenüber dem Erwerber der neuen Sache zusteht.
3.) Sind von uns bearbeitete Gegenstände dem Besteller von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert, erwerben wir bis zur Erfüllung unserer Ansprüche das Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb, das dem Besteller zusteht. Sind die von uns produzierten bzw. bearbeiteten Gegenstände bereits an Dritte zur Sicherung übereignet, so tritt uns der Besteller seinen Anspruch auf Rückübereignung ab. Dasselbe gilt für seinen etwaigen Anspruch aus Übersicherung gegen Vorbehalts- und Sicherungseigentümer. Auch diese Abtretungen nehmen wir bereits heute an.
IX. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Abtretung von gegen uns gerichteten Ansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung und ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur dann geltend machen, wenn seine Forderung von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
X. Schutzrechte
Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Kunden übergeben werden, zu liefern haben, übernimmt der Kunde uns gegenüber die Gewähr dafür, daß durch Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
XI. Rückgaberecht
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben das Recht gelieferte Waren, die über das Internet oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel gekauft wurden, ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückzugeben.
Vom Umtausch ausgeschlossen sind Audiovisuelle Medien, Tonträger und Printartikel wie z.B. Zeitschriften.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.) Erfüllungsort ist unser Versandort, Zahlungsort unser Sitz.
2.) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Liefervertrag einschließlich Scheck- und Wechselklagen
ist ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das für unseren Sitz zuständige Gericht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Beide Parteien verpflichten sich schon heute, unwirksame Bedingungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinne der vorstehenden Bestimmungen am nächsten kommen.
XIII. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die Bedingungen des Bestellers eine abweichende Regelung beinhalten. Lieferbedingungen des Bestellers sind für uns auch dann unverbindlich, wenn sie der Bestellung zugrunde gelegen haben und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir uns schriftlich mit der Geltung der Bedingungen des Bestellers einverstanden erklärt haben.
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